Informationen zur sogenannten DB-Berateraffäre

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Gerichte untersagen falsche Berichterstattung über Vertragsbeziehung von Schlummer und DB AG

Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg haben der Handelsblatt GmbH per Einstweiliger Verfügung untersagt, mehrere rufschädigende Falschbehauptungen über sogenannte Beraterverträge von Edmund Schlummer mit der DB AG zu verbreiten.

Den gerichtlichen Anordnungen zu Folge hat es das Handelsblatt zu unterlassen, die Behauptungen, Edmund Schlummer habe mit dem DB-Konzern 10 Beraterverträge in Höhe von 7,9 Mio abgeschlossen und ein von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erstelltes Gutachten empfehle dem DB Konzern,  Ersatzansprüche gegen Edmund Schlummer in Betracht zu ziehen, wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten.

Die Schlummer Management Consulting GmbH ist in höchstem Maße irritiert, dass in einer seriösen Wirtschaftszeitung wie dem Handelsblatt derartige reputationsschädigende Falschbehauptungen kolportiert wurden und es gerichtlichen Rechtsschutzes bedurfte, um diese Berichterstattung in die Schranken zu weisen.

Die zwischen der Schlummer Management Consulting GmbH und den Unternehmen der DB AG geführten Vertragsbeziehungen genügen in jeder Hinsicht den gesetzlichen und ethischen Maßstäben des Dienstleistungsverkehrs. Die Schlummer Management Consulting GmbH wird seit 2014 in einem mehrjährigen Rahmenvertrag für die DB Schenker Rail Deutschland AG, später DB Cargo AG, als Dienstleisterin in Anspruch genommen. Dieser Vertrag wurde nach Durchführung eines regelkonformen Ausschreibungswettbewerbes geschlossen. Sämtliche von der Schlummer Management Consulting GmbH gegenüber dem Bahnkonzern erbrachten Leistungen wurden ordnungsgemäß nach den Konzernbestimmungen für den Einkauf der DB AG behandelt und durchgeführt. Die weitere in der Berichterstattung transportierte Behauptung, ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young empfehle dem DB Konzern, Ersatzansprüche in Betracht zu ziehen, entbehrt einer Tatsachengrundlage. Weder empfiehlt das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ersatzansprüche gegen Edmund Schlummer oder die Schlummer Management Consulting GmbH in Betracht zu ziehen, noch werden solche Ersatzansprüche seitens eines Unternehmens des DB Konzerns erhoben, noch wäre für solche auch nur ansatzweise eine Begründung erkennbar.